Städt. Tageseinrichtung für Kinder Kamp-Lintforter-Straße

Kamp-Lintforter Straße 14
41812 Erkelenz (Oerather Mühlenfeld)
 
Kontaktdaten
Carolin Keller  
Telefon: 02431 9479670
E-Mail: Kindergarten.Kamp-Lintforter@erkelenz.de

Träger

Stadt Erkelenz
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Telefon: 02431 85330
E-Mail: inga.heinrichs@erkelenz.de
Web: https://www.erkelenz.de/leben-in-erkelenz/kindertagesbetreuung/

Angebotene Plätze

Anzahl Plätze: 100
  • ab 2 Jahren
  • ab 3 Jahren
  • ab einem Jahr

Öffnungszeiten

Montag - Freitag zwischen 7.00 und 16.00 Uhr

25 Stunden: 
7.00 bis 12.00 Uhr 

30 Stunden (ab 1.8.2027 buchbar): 
8.00 bis 14.00 Uhr oder
8.30 bis 14.30 Uhr

35 Stunden:  
7.00 Uhr bis 14.00 Uhr oder
7.30 Uhr bis 14.30 Uhr 

40 Stunden (ab 1.8.2027 buchbar): 
7.00 bis 15.00 Uhr oder
7.30 bis 15.30 Uhr

45 Stunden:
7.00 Uhr bis 16.00 Uhr


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Pädagogisches Profil

Kinder brauchen Sicherheit, Zuneigung und Geborgenheit.

Damit sich die Kinder in einem geschützten Umfeld entfalten und aktiv ihre Umwelt entdecken können, bieten wir ihnen Unterstützung in verschiedenen Bereichen. Wir geben Impulse und Anregungen um die natürliche Neugierde der Kinder zu unterstützen.

Jedes Kind wird seinem individuellen Bedarf und Entwicklungsstand entsprechend gesehen, gefördert und gefordert. Dabei arbeiten wir stets Ressourcen und Stärken orientiert.

Das gemeinschaftliche und soziale Miteinander ist für uns ein wichtiger Wert und die Entwicklung der Fähigkeiten dazu sehen wir als besonders bedeutsam an.

(Sozialkompetenz)

Da wir Erziehungsberechtigte als Experten für ihre Kinder sehen, beziehen wir sie stets im Rahmen einer vertrauensvollen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit ein.

Wir als pädagogische Fachkräfte fungieren als Beobachter, Begleiter und Unterstützer.



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Kooperation und Vernetzung

Unsere pädagogische Arbeit ist gekennzeichnet durch die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Institutionen:

• Örtliches Jugendamt Stadt Erkelenz (Amt für Kinder, Jugend, Familien und Soziales) – als Leitungsorgan und zur Koordination, Beratung und Fortbildung

• Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld

• Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in städtischer und freier Trägerschaft – zur Kooperation und Abstimmung pädagogischer Inhalte

• Grundschulen – für die Unterstützung eines reibungslosen Übergangs von der Kita in die Schule

• Kinderschutzbund – zur Kooperation und Wahrung des Kindeswohls

• Erziehungsberatungsstellen

• Frühförderung

• Therapeuten (z.B. Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten)

• Gesundheitsamt – zur gesundheitlichen Aufklärung

• Kinder- und Fachärzte

• Umweltamt

• Fachschulen – als Ausbildungseinrichtung für Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen

• Bücherei – zur Bildungsarbeit

• Zahnarzt – zur zahnärztlichen Vorsorge

• Feuerwehr – zur Brandschutzerziehung

• Polizei – zur Verkehrserziehung



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Aufnahmekriterien

Grundsätzlich werden nur Kinder aus dem eigenen Jugendamtsbezirk aufgenommen. Für die Vergabe der Plätze sind die Struktur, das Konzept und die freien  Platzkapazitäten der Einrichtung maßgebend. Die Aufnahme der Kinder soll vom Inklusionsgedanken getragen werden. Im Interesse des Kindes ist im Einzelfall zu prüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen in der Kita (Raum, Ausstattung, Personal, Kooperationen mit anderen Institutionen und Professionen) gegeben sind oder geschaffen werden können.

Nach Prüfung und Festlegung des Angebots für das kommende Kindergartenjahr vergibt das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales nach unten genannten Kriterien die Plätze. Dabei erhält jedes Kriterium eine Punktzahl. Das Kind mit der höchsten Punktzahl erhält den Kindergartenplatz. Bei gleicher Punktzahl erhält das jeweils ältere Kind den Platz. Kinder und Familien in besonderen Notlagen bzw. Situationen werden außerhalb des Punktesystems aufgenommen. Dies können sein: Tod eines Elternteils, Pflege eines Angehörigen oder Sicherung des Kindeswohls.

In Einrichtungen mir der Gruppenform II werden 5 Plätze mit Kindern unter 2 Jahren belegt.

  • Wohnort im Planungsbezirk der Kindertageseinrichtung: 1 Punkt
  • Alter zum Stichtag 1.11. des Jahres: 5 Jahre - 5 Punkte, 4 Jahre - 4 Punkte, 3 Jahre - 3 Punkte, 2 Jahre - 2 Punkte, 1 Jahr - 1 Punkt
  • Berufstätigkeit: 5 Punkte
    • Alleinerziehend berufstätig bzw. in Ausbildung/Studium befindlich
    • Berufstätigkeit beider Eltern in Voll- und Teilzeit (jeweils mindestens 18 Stunden) bzw. in Ausbildung/Studium befindlich
  • Alleinerziehend: 2 Punkte
  • Geschwisterkind: 4 Punkte

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Elternbeitrag

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - wird ein Elternbeitrag gem. der Elternbeitragssatzung der Stadt Erkelenz erhoben. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden. Weitere Informationen und die aktuelle Elternbeitragstabelle finden Sie hier.


Weitere Informationen zum Elternbeitrag finden Sie hier.

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Wir sind für Sie da

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Servicestelle
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz
Telefon: 02431 85381
E-Mail: kita-navigator@erkelenz.de

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